WIR-SIND-BOES!

FAQs  (Stand 2015)

Hier finden Sie unsere Antworten auf die am häufigsten gestellen Fragen: 

 

1. Wer ist Ralph Boes?/Wie lebt Ralph Boes?

2. Was sind die Ziele von Ralph Boes? 

3. Warum wurde Ralph Boes sanktioniert?/Was tut er? 

4. Was heißt „Sanktionshungern?“ 

5. Seit wann hungert Ralph Boes?/Wie war der Verlauf der Aktion? 

6. Was ist das juristische Gutachten/bzw. eine Richtervorlage? 

7. Wie reagiert die Politik?   

8. Was tut der Unterstützerkreis „Wir-sind-Boes“?

9. Einwände auf Kritiker

 

Fehlt eine wichtige Frage?
Bitte schreiben Sie uns an!  BuergerinitiativeGrundeinkommen (at) gmx.de

 

1. Wer ist Ralph Boes?/Wie lebt Ralph Boes?

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Ralph Boes *11.2.1957 in Rheinland  Pfalz 

· Studium von Philosophie und Geisteswissenschaften

· 16 Jahre Krankenpflege und Sterbebegleitung

· Buchautor „Gedanken vom Kosmos“

· Ehemaliger Ergotherapeut/Sozialarbeiter/Manager in
  einer Seniorenresidenz

· Gründungs- und Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative
   bedingungsloses Grundeinkommen e.V., Berlin (2006) 

· Arbeit für die Wiedererlangung der durch Hartz IV
   außer Kraft  gesetzten Menschenrechte in Deutschland

- Gründungs- und Vorstandsmitglied des "Vereins zur
   Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen
   e.V."  Berlin (2015) www.artikel20gg.de

 

Näheres zu seiner Biographie hier 

 

                                                                                                            


Ralph Boes lebt seit über 15 Jahren in Berlin-Wedding in einer Einzimmerwohnung, welche sowohl als Sitzungsraum für die Bürgerinitiative Grundeinkommen e.V. als auch als Büro für ihn selbst und Unterstützer sowie Abstellraum für Kampagnenmaterial genutzt wird. Zwischen 2008 und 2011 war er vor allem als Vortragsredner zum bedingungslosen Grundeinkommen aktiv. Seit 2011 verschob sich der Schwerpunkt auf den Widerstand gegen Hartz-IV. Durch seine Bekanntheit hat Ralph Boes hat seit Jahren kaum noch Privatleben, da einerseits viele Besucher häufig ein- und ausgehen sowie bei ihm übernachten als auch andererseits sich immer wieder Mitstreiter für Besprechungen in der Wohnung aufhalten. Die Wohnung wird deshalb immer in Totalsanktierungsphasen des Jobcenters durch Darlehen durch die Bürgerinitiative finanziert.

 

 

2. Was sind die Ziele von Ralph Boes?

·         Sicherung eines menschenwürdiges Existenzminimums (bedingungsloses Grundeinkommen)

·         Abschaffung des verfassungswidrigen Sanktionsparagraphen (§ 31,32 SBGII)

·         Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere:

          Art. 1 GG (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
          aller staatlichen Gewalt.

          Art. 2 GG (1): Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die
          Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
          verstößt.

          Art. 12 GG (1): Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen
        
(…)  (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer
         herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht
  
          u.a.

·         Freistellung der Menschen für sinnvolle Tätigkeit im Gegensatz zu sinnfreier Erwerbsarbeit bzw. reiner
          Beschäftigungsmaßnahmen

 
 

3. Warum wurde Ralph Boes sanktioniert?/Was tut er?

Ralph Boes hat im Juni 2011 in einem öffentlichen Brandbrief angekündigt, alles zu unternehmen, um das Sozialgesetz (insbesondere die Kürzungspolitik = Sanktionen) vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Er legt in seinem Brief dar, warum er das Sozialsystem für grundgesetzwidrig hält.

Er schrieb: „Um den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen, habe ich mich selbst offen in die Schusslinie aller Sanktionen in Hartz IV gestellt.“ Und schließt seinen Brief mit der Ankündigung: „ Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf…“

D.h. seit Juni 2011 verweigerte Ralph Boes die im Verwaltungsakt geforderten 10 Bewerbungen pro Monat und ebenfalls die ihm (selten) angebotenen Stellen.
Vom 01. Juli - 10. November 2015 befand er sich im Sanktionhunger, mit dem er öffentlich die Sanktionspraxis in Frage stellte. Diese "Aktion" ist seit 10.11.15 beendet, da Ralph Boes Kirchenasyl bekam.
Jeder massive Entzug durch die staatliche Gewalt des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums wird öffentlich mit "Sanktionshungern" gespiegelt.

Nebenbei betreibt er die Klagen weiter, führt einen schriftlichen Dialog mit seinem zuständigen Jobcenter, betreibt Öffentlichkeitsarbeit im Netz und auf der Straße und klärt über die Missverhältnisse im SGBII auf.
 

 

4. Was heißt „Sanktionshungern?“ - Stand Sommer 2015

Da Ralph Boes aufgrund der derzeitigen 200% Sanktion(!) des Jobcenters Berlin-Mitte weder Geld für den täglichen Bedarf noch Zahlungen für Krankenkasse und Wohnung erhält, ist die logische Konsequenz, kein Essen kaufen zu können. Also sagt Ralph Boes, er „wird gehungert“. 

Dieses Schicksal erleiden Tausende in Deutschland, was aber bisher medial kaum angeprangert oder überhaupt erwähnt wird. Die Betroffenen ziehen sich aus Scham eher zurück. In Berlin gibt es jährlich über 6000 Zwangsräumungen aufgrund des Verlustes der Mietzahlungen und immer mehr Menschen sind auf die Tafeln angewiesen oder sammeln Pfandflaschen.
Auch etliche Todesfälle haben sich in Folge der Kürzungspolitik (Sanktionen) im SGBII System ereignet. 

 

5. Seit wann hungert Ralph Boes?/ Wie war der Verlauf der Aktion? Stand Januar 2016

Ralph Boes hungert derzeit seit dem 1.Juli 2015. Vorher hat er knapp 3 Jahre durch Darlehen überlebt, die die Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. ihm über Spendeneinnahmen gewähren konnte.
Da im Juni 2015 die Richtervorlage (siehe unten) an das Bundesverfassungsgericht übergeben wurde, sah Ralph Boes keine Berechtigung mehr, um Darlehen/Spenden zu bitten, die sein direktes Überleben (Nahrungsmittel) betreffen.

Im Laufe der Aktion hat Ralph Boes schon mehrmals aufgrund der Sanktionen gehungert. Solange noch keine Richtervorlage nach Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht) gekommen war, musste Ralph Boes überleben, um den Klageweg weiter führen zu können.
Dieser Grund ist nun entfallen.

Bisheriger Verlauf:

·         Im November 2012 hungerte Ralph Boes 26  Tage aufgrund einer 90% Sanktion. Schließlich wurden
          die Sanktionen aufgehoben, da das Jobcenter selbst zugeben musste, dass die Bescheide rechtswidrig
          waren.

·         Im April 2013 trat erneut eine Sanktion ein. Diesmal hungerte Ralph Boes bis zum 13.5.13, ganze 43
          Tage bis das „Staffelhungern“ begann. D.h. es haben sich Menschen angeboten, für ihn das Hungern zu
          übernehmen, um ihn zu schützen.
          Die Sanktion endete am 30.Juni 2013 durch das reguläre Auslaufen der drei Monatsfrist.

·         Am 1.August 2013 kam es erneut zu einer 100% Sanktion, die diesmal auch die den Wegfall des Geldes
          für Wohnung und denKrankenkasse betraf. Mit einer kurzen Unterbrechung zwischen Juli und August
          2014 hat diese Sanktion kein Ende mehr gefunden und wurde ständig verlängert, bzw. neue
          Sanktionen wurden verhängt.

          Um die Aktion und Ralph Boes am Leben zu erhalten riefen wir vom dem 21.10.13 bis 17.06.15 zu
         Spenden auf, um Ralph Boes ein Lebensminimum als Darlehen auszahlen zu können.

·         Am 17.06.2015 verfasste Ralph Boes seinen zweiten Brandbrief, in dem er ankündigte, keine
          Spenden/Darlehen mehr für Nahrungsmittel anzunehmen. (Die Spendenbereitschaft war zu dem Zeitpunkt
          auch schon soweit gesunken, dass die Miete kaum noch zu zahlen war.)

Seit 1.7. 2015 hatte Ralph Boes kein Geld mehr für Nahrungsmittel.

Nach 132 Tagen im Sanktionshunger hat Ralph Boes am 10. Nov 2015 ein politisches Asyl in einer evangelischen Kirchengemeinde bekommen.

 

Eine grafische Übersicht aller Sanktionen und Klagen, die seitdem verhängt wurden, finden sie hier.

Zur Jahreswende 2015/2016 bedankte sich Ralph Boes bei den Unterstützern der ambitionierten Aktion.

 

6. Was ist das juristische Gutachten/eine Richtervorlage?

Im Zuge der Aktion wurde von unserer Bürgerinitiative Grundeinkommen ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis in Hartz-IV aufs Genaueste belegt.
Dieses Gutachten wurde im Juli 2013 unter anderem durch Isabel Erdem (Büro Wolfgang Nescovic) fertig gestellt und öffentlich zur freien Verwendung ins Netz gestellt.
Dieses Gutachten kann seit dem bei allen Klagen gegen Sanktionen des Jobcenters verwendet werden. Wird es bei einer Klage an das Sozialgericht mit eingereicht, kann ein Antrag auf Richtervorlage gestellt werden.

Bis Mai 2015 waren uns 9 Verwender des Gutachtens bekannt, die eine Richtervorlage anstrebten als schließlich eine Klage in Erfurt den Sozialrichter Jens Petermann in Gotha erreichte und von ihm verwendet wurde, um als Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter gereicht zu werden.

Seit dem 3.6.2015 liegt die Frage, ob Sanktionen im SGBII System verfassungsgemäß sind schließlich dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen S15 AS 5157/14 vor.

 

 

7. Wie reagiert die Politik in 2015?

Die Politik reagiert bisher spärlich. Die Richtervorlage wird nicht beachtet und schon gar nicht für ein einstweiliges Aussetzen der Sanktionsregelung genutzt. Auch auf etliche Anschreiben von besorgten Bürgern im Fall Ralph Boes sind uns erst zwei Antwortschreiben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt.
siehe >>1  und >>2
Andere angeschriebene Stellen haben überhaupt noch nicht geantwortet.

Reaktionen der Linken und der Grünen:

Katja Kipping (Die Linke) besuchte Ralph Boes am 12.8.15 am Pariser Platz und rief Frau Nahles am 10.09.15 öffentlich im Bundestag auf, endlich ein Gespräch mit Ralph Boes zu suchen, um einen Ausweg zu finden, da sie zwar die Methode von Herrn Boes nicht teile, aber es doch erschreckend sei, dass er sich zu diesem Weg genötigt sehe.
Auch Wolfgang Strengmann-Kuhn schloss sich in dieser Debatte diesem Appell an.

Sahra Wagenknecht postete den Fall Ralph Boes auf Facebook, um ihre Solidarität zu zeigen.

Gregor Gysi äußert sich in einem Interview zum Fall Boes, dass er alles an dessen Aktion richtig fände, außer, dass dieser bereit sei, sein Leben zu riskieren.

Am 14.09.15 besuchte zudem Sonja Karas (Mitglied Landesvorstand Bündnis90/Grüne) Ralph Boes am Tisch am Pariser Platz.

 
Unabhängig von Ralph Boes, in Folge der Richtervorlage:

Am 16. Juli forderten die Landrätin Michale Sojka und die Thüringer Sozialministerin Heike Werner (beide die Linke) ein bundesweites Sanktionsmoratorium, bis zur Klärung der Frage in Karlsruhe. 


Der Kreisverband Mannheim der Linken forderte am 21.8.15 aufgrund der Richtervorlage ein Sanktionsmoratorium in Mannheim.

 


8. Was tut der Unterstützerkreis „Wir-sind-Boes“?

Die Initiative „Wir-sind-Boes“ hat sich im November 2012 im Zuge des ersten Sanktionshungerns gebildet, um Ralph Boes mental und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu stützen.

Der Kreis setzt sich hauptsächlich aus den aktiven Mitgliedern der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. zusammen, umfasst aber auch weitere Mitstreiter, die z.B. explizit für die Abschaffung der Sanktionen, jedoch nicht für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintreten.

Im Sommer 2013 gründete sich außerdem eine weitere „Wir-sind-Boes“-Gruppe in Hamburg, welche immer noch aktiv ist und in regem Austausch mit den Berlinern steht.

Enge Vertraute des Berliner Teams sind zudem mit der Aufgabe betraut, Ralph Boes Arbeit weiter zu führen, wenn ihm etwas zustößt, bzw. in seinem Sinne zu agieren, wenn er zu schwach wird.

Etliche Unterstützer, die nicht direkt dem Team „Wir-sind-Boes“ angehören, aber die Aktion befürworten, schreiben seit Monaten an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung oder machen auf verschiedene Weise auf den „Fall Boes“ aufmerksam. 
Sogar liegen inzwischen mehrere Strafanzeigen gegen Andrea Nahles, Heinrich Alt, Jürgen Weise und Thomas Schneider (Geschäftsführer Jobcenter Mitte) vor.

 

 

9. Einwände auf Kritiker

·         Ralph Boes müsste doch gar nicht hungern! Er könnte doch Lebensmittelgutscheine
           einlösen bzw. beantragen. (das ist also ein Hungerstreik)

Am 30.Juli 2015 hat das zuständige Jobcenter Ralph Boes per Einschreiben mit Rückschein zu einem Termin eingeladen, um Lebensmittelgutscheine zu beantragen.
Ralph Boes nahm diesen Termin mit einigen Begleitpersonen wahr und beantragte die Lebensmittelgutscheine. Nach erhalt, aß er einen Schein auf, um zu demonstrieren, dass er sie nicht einlösen wird.

Ralph Boes bekam mit dieser Einladung eine außerordentliche Sonderbehandlung. Uns ist kein Fall bekannt, wo Sanktionierte extra eingeladen werden, um Gutscheine zu beantragen. Die Aktivität muss normalerweise von den Betroffenen ausgehen.


Ralph Boes lehnt die Gutscheine mit etlichen Begründungen ab.
Eins der Hauptargumente ist, dass die Gutscheine nur eine „Kann-Leistung“ sind, welche nicht Jedem gewährt werden. Die Gewährung liegt darüber hinaus im Ermessen des Jobcentermitarbeiters, der selbst die Sanktion verhängt hat.


Die Gutscheine werden zudem maximal in der Höhe von 200 Euro/Monat gewährt, was eine deutliche Unterschreitung des unverfügbaren Existenzminimums darstellt.
Die Gutscheine sind ein entwürdigendes Instrument der weiteren Erniedrigung.

 

Im Fall von Ralph Boes, wurden ihm zudem ungültige Gutscheine ausgestellt, da diese nicht – wie erforderlich - unterschrieben waren!  (ganz genau: die ersten zwei Scheine, die man ihm vor Ort ausstellte, waren gültig. Alle restlichen, die ihm zugeschickt wurden waren es nicht.)


Ralph Boes musste nicht hungern, würde er sich den Vorgaben des SGBII-Systems unterordnen. Ebenfalls müsste er nicht hungern, wenn er um Essen betteln, Pfandflaschen sammeln oder Essensreste sammeln würde. All das steht für ihn auf der gleichen Stufe wie das Einlösen von Lebensmittelgutscheinen. Da Ralph Boes sich aber auf die Seite des Grundgesetzes stellt und auf ein würdiges Recht auf Existenz besteht, bezeichnet er seine Aktion auch als „Experiment mit der Wahrheit“: Ist die Würde des Menschen unantastbar? Das wird sich zeigen.


Die Frage ist genau genommen: Hat man noch ein Existenzrecht in Würde oder muss man um überleben zu können, unwürdige Umstände akzeptieren?

 

·         Ralph Boes hungert, um den Staat zu erpressen (um Geld fürs Nichts-tun zu bekommen)


Um ein Leben in Würde führen zu können, muss man sich den Vorgaben der Hartz-IV-Gesetzgebung beugen. Die Erpressung (in einen Niedriglohnsektor, in unsinnige Beschäftigungsmaßnahmen, zu bloßem Aktivismus beim Bewerbungsschreiben, um seine Arbeitswilligkeit zu beweisen) geht vom Jobcenter aus!


Auch zieht Ralph Boes nur die Konsequenzen aus den Totalsanktionen und ist bereit, zu sterben. Er betreibt einen rein passiven und friedlichen Widerstand.

Dem System hält er nur den Spiegel vor.


Sein Ziel ist dabei nicht, allein – im Sinne einer Sonderregelung – staatlich alimentiert zu werden. Es geht ihm darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der allen Betroffenen hilft, bzw. ein Sanktionsmoratorium (Einstweiliges Aussetzen der Sanktionen) zu erwirken.

 

·         Was soll das alles? Er hat die Sanktionen doch provoziert, obwohl er sie gar nicht
bekommen hätte und jetzt jammert er darüber, dass er sie hat?


Als Ralph Boes im Juni 2011 seinen Brandbrief veröffentlichte, war er schon als Vortragsredner für bedingungsloses Grundeinkommen bekannt. Das Amt wollte ihm einige Extrabehandlungen zukommen lassen und ihn – gegen die übliche Praxis!- nicht sanktionieren. Mit der Aussagen: „wenn wir sie sanktionieren, bekommen wir mehr Ärger als sie“, verweigerten sie anfangs die Sanktionen.
Ralph Boes hat im Laufe der Jahre etliche Sanktionen erhalten und diese vor das Sozialgericht gebracht. Jeweils mit der Bitte, die Klage gegen die Sanktionen auszusetzen und statt dessen die Grundsatzfrage, ob Sanktionen überhaupt verfassungsgemäß seien, nach Karlsruhe zu bringen.

Ralph Boes nimmt in der Öffentlichkeit eine schwer zu verstehende Doppelrolle ein: Einerseits hat er die Sanktionen bewusst gewollt, um zum Bundesverfassungsgericht klagen zu können.

Andererseits klagt er die Sanktionen eben auch öffentlich an und beklagt, die Folgen, welche Sanktionen für die Gesellschaft haben.


Seit der erfolgreichen Richtervorlage sieht Ralph Boes hingegen seine Kräfte als erschöpft und eine Teilaufgabe als erfüllt an, so dass die Sanktionen nun tatsächlich zur ungewollten persönlichen Betroffenheit geführt haben. Zwar genießt Ralph Boes im Gegensatz zu anderen Sanktionierten weiterhin eine Sonderrolle (Darlehen für Wohnung und Krankenkasse, großer Unterstützerkreis), doch belasten ihn die Sanktionen nun ganz real.

 

·         Ralph Boes ist ein Selbstdarsteller, der in echt gar nicht hungert.

Um öffentlich Wirken zu können, muss Ralph Boes sich in gewisser Weise auch darstellen. Er selbst hat allerdings nie behauptet, mehr zu tun, als seine persönlichen Konsequenzen im Angesicht des bestehenden Unrechts zu ziehen.
Dem Vorwurf, dass er nicht wirklich hungert, begegnet Ralph Boes mit Gelassenheit. Die Zeit wird die Kritiker einholen. Ralph Boes hat jetzt schon über 13 kg abgenommen.

 

·         Ralph Boes vertritt die Hartz-IV-Betroffenen nicht, sondern schadet ihrem Ansehen.

Ralph Boes hat niemals gesagt, dass er eine Repräsentationsfigur der Hartz-IV-Betroffenen sei. Im Gegenteil betont er immer wieder, dass er ein extremer Sonderfall ist. Erstens hat er als erster Sanktionen absichtlich provoziert, statt Wege zu suchen, sie zu umgehen. Und zweitens hat er einen großen Unterstützerkreis durch seine jahrelange Arbeit im Vorfeld, welche ihm eine absolute Ausnahmesituation ermöglicht hat, um den Klageweg zu beschreiten.
Dennoch muss immer wieder betont werden, dass Ralph Boes nicht der Einzige ist, und insofern symbolisch für die vielen Betroffenen steht, der total sanktioniert wird.

Dem Ansehen der Betroffenen schaden vor allem die Hetzkampagnen der Medien. Wer sich mit Ralph Boes intensiv auseinandersetzt, stellt schnell fest, dass er weder für Faulheit plädiert noch dem Bild eines Schmarotzers entspricht.

 

 

Warum hungerte Ralph Boes im Krankenhaus weiter? Dort hätte er doch Essen bekommen!

Die Herzprobleme wurden nicht so schnell diagnostiziert. Somit war überhaupt nicht klar, wie lange Ralph Boes im Krankenhaus bleiben musste.
Der Körper braucht, um nach längerer Hungerzeit wieder Essen zu können sehr viel Zeit.
Es war möglich, dass er schon nach wenigen Tagen wieder entlassen werden würde (wie es dann auch war), so dass es unverantwortlich gewesen wäre, in den paar Tagen zu essen.
Information einer Ärztin: "Es ist ebenso nicht ungefährlich und eben auch lebensbedrohlich wenn die Hungerphase vorbei ist und man wieder zu essen beginnen möchte."
siehe z.B.hier und  hier

 


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