Seit über zwei Monaten hat die
Aktion von Ralph Boes erneut etliche Kräfte mobilisiert. Die Verantwortlichen in den Jobcentern und der Regierung wurden mit Briefen überflutet, die auf den Fall Ralph Boes aufmerksam machen.
Strafanzeigen gegen Andrea Nahles (Bundesministerin für Arbeit und Soziales), Frank-Jürgen Weise (Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit), Thomas Schneider (Geschäftsführer Jobcenter Berlin-Mitte) u.a. sind gestellt und tausende Menschen haben sich den laufenden
Petitionen angeschlossen, die das Aussetzen der Sanktionen fordern.
Wenigstens sollte ein
Sanktionsmoratorium ausgesprochen werden, bis die Frage der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen beim
Bundesverfassungsgericht geklärt ist! Seit Juli 2015 liegt
die Frage, ob Sanktionen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind, erstmals bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe. Möglich wurde dies durch das
Sozialgericht in Gotha und ein juristisches Gutachten, welches durch Ralph Boes und die Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e. V. in Auftrag gegeben und schließlich zur freien Verwendung ins
Netz gestellt wurde.
In einem
offenen Brief vom 7.9.15 fordern
Inge Hannemann (ehemalige Jobcentermitarbeiterin und Hartz-IV-Kritikerin), die erwerbslose Aktivistin
Christel T. und der politische Aktionskünstler
Timothy Speed die Regierung erneut dringend zum Handeln auf:
„Wir sind empört! (…) Ralph Boes' Aktion gilt all den Menschen, die eingeschüchtert und aus Angst vor Sanktionen alles tun, was von ihnen verlangt wird, egal wie sinnlos und damit krankmachend es ist. Sie gilt denjenigen, die voller Angst, in Hartz IV abzurutschen, nicht einmal davon träumen, gegen miese Arbeitsbedingungen und Armutslöhne aufzubegehren.
Seine Aktion gilt insbesondere den Menschen, die aus Scham, durch fehlende Kontakte und Hilfe nach und von Außen, oder durch fehlende finanzielle Unterstützung schweigsam in ihren eigenen vier Wänden hungern müssen. Was mit diesen Menschen nach einer 100 Prozent Sanktion passiert ist, ist vollkommen unklar, und Sie weigern sich, dies untersuchen zu lassen. Vermutlich aus gutem Grund. Wir wissen nicht, wie viele Menschen still und leise in ihren Wohnungen oder auf der Straße verrecken (…) Wenn Sie als Abgeordnete dieses inzwischen negative Gesellschaftsbild „im Sinne der Steuerzahler“ und „der Rechtmäßigkeit nach dem SGB II“ als Begründung anführen, so stellt es nichts anderes dar, als die Quintessenz durch den ehemaligen Bundesrichter Wolfgang Neskovic ,Tausche Gehorsam gegen Existenz‘."
Darf das Lebensrecht eines Menschen wirklich davon abhängen, ob er sich systemkonform verhält?