WIR-SIND-BOES!

Mitteilung vom 21.08.2015 - an über 650 Adressaten:

Sehr geehrte Damen und Herren,


angesichts der Brisanz der Lage, erlauben wir uns, sie ab jetzt täglich über den Fortgang der Entwicklung bezüglich Ralph Boes zu informieren, der sich heute im 52ten (!!) Sanktionshungertag befindet.

  

 

Leben oder Würde?


Ralph Boes ist im 52ten Tag des Sanktionshungerns. Sein Zustand ist bedenklich. Seit dem 1. Juli hat er 12 kg verloren. Immer häufiger hat er Schwindelanfälle und ist nervlich sehr angespannt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lässt über die Sprecherin für „strategische Kommunikation“ verlauten, dass es bedauerlich sei, dass Herr Boes aus politischen Gründen seine Gesundheit gefährde. >> Wie das Sozialministerium sich eine würdige Existenzsicherung vorstellt bleibt jedoch unklar.

 

Das Sozialgesetzbuch II sieht bei Regelverstößen Kürzungen der Leistungen bis zu 100% inklusive Krankenkasse und Wohnung vor. Dieser Umstand wird – trotz  der über 6000 Zwangsräumungen in Berlin pro Jahr - plump von der Politik verschwiegen. Statt dessen beruft man sich auf Sachleistungen, die im Falle der kompletten Kürzung ausgegeben werden könnten.
Es bleibt schon an dieser Stelle die Frage offen, was mit den Menschen passiert, welche die Sachleistungen doch nicht erhalten, da es sich ja nur um eine Kann-Leistung handelt.
 

Noch merkwürdiger wird die stillschweigende Unterscheidung zwischen Existenzminimum und einer „letzten Grundversorgung“, die im kürzlich gesprochenen Urteil des Sozialgerichtes Berlin im Fall Ralph Boes zum Ausdruck kommt und offenbar der Ideologie der Regierung entspricht :

"Die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Sanktionsrechtes ergibt sich schließlich auch daraus, dass der Gesetzgeber selbst bei vollständigem Wegfall der Leistungen eine "letzte Grundversorgung" sicherstellt.

Durch ein differenziertes Regelungssystem wahrt der Gesetzgeber das Existenzminimum des Betroffenen. Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes um mehr als 30 Prozent kann der Träger auf Antrag in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbringen." >>

 

Das vom Verfassungsgericht verbürgte und unverfügbare Existenzminimum dürfe zu Zwecken der Bestrafung, sich einem fragwürdigen Arbeitsmarkt gefügig zu machen, gekürzt werden, da eine Grundversorgung – notfalls mit Lebensmittelgutscheinen (manchmal) sicher gestellt sei. Diese Argumentation ist überhaupt nicht nachvollziehbar, was Ralph Boes in seinem schreiben bezüglich der Lebensmittelgutscheine deutlich macht.

 

Recherchen durch die junge welt haben zudem ergeben, dass auch niemals andere Sachleistungen als Lebensmittel gewährt werden. Schon gar nicht wird vom Bundesministerium die Anstrengung unternommen, das Schicksal derer zu verfolgen, welche komplett sanktioniert wurden und denen Lebensmittelgutscheine verweigert werden. Das ist grob fahrlässig.

 

Ralph Boes stellt sich auf die Seite des Grundgesetzes. Er möchte in Würde leben oder in Würde sterben, sollte der Staat es nicht schaffen, seinem Sozialstaatsgebot und dem Grundgesetz auf ein menschenwürdiges Existenzrecht nachzukommen. Er erläutert seine Ablehnung der Lebensmittelgutscheine: „Weitab von der Maßgabe des Grundgesetzes (Leben IN Würde) und in bester Mafia-Manier werde ich also zur Entscheidung gezwungen, ob ich ein Leben statt Würde (Annahme der Gutscheine) oder Würde statt Leben (Ablehnung der Gutscheine) haben will.“

 

Dass man in Deutschland irgendwie überleben kann, worauf sich die Sprecherin des BMAS offenbar beruft, steht gar nicht zur Debatte. Zur Debatte steht, wie die Regierung den offensichtlichen Selbstwiderspruch innerhalb des Sozialgesetzes korrigiert, ein menschenwürdiges Existenzrecht zu sichern, obwohl es gleichzeitig auf Strafen nicht verzichten möchte.
Vor allem Andrea Nahles ist öffentlich gefordert, schnell einzuschreiten, um einen weiteren Todesfall in Folge von Hartz-IV-Sanktionen zu verhindern!
 

Mit freundlichen Grüßen, Diana Aman

 

Weitere Informationen finden Sie unter:  www.ralph-boes.de
                                                         www.grundrechte-brandbrief.de
                                                         www.wir-sind-boes.de

Ansprechpartner/innen:

Ralph Boes 030 / 499 116 47 (für direkte Interview-Anfragen)

Diana Aman  0176 / 56109443

 

 

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