WIR-SIND-BOES!

Anschreiben ans Jobcenter

 

Guten Morgen,

ich habe mich gefragt wie sich der vorraussichtliche Tod von Ralf Boes (siehe unten) möglicherweise noch abwenden ließe und schreibe Sie in dieser Gewissensbedrängnis an.

Ihnen dürfte wohl klar sein dass an Ralf Boes (http://www.wir-sind-boes.de/index.html) lediglich offenbar wird was die Sanktionierungsregelung des SGB II impliziert.

Dies ist ein Apell an die Geschäftsführung des Jobcenter Landkreis Konstanz und ihre Trägergemeinschaft, sich mit dem Beschluss des Sozialgericht Gotha (http://regionalreport.org/wp-content/uploads/2015/08/Vorlagebeschluss-S-15-AS-5157-14.pdf) zu solidarisieren und durch ein zügiges allgemeines Aussetzen der SGB II - Sanktionierungsregelung bis zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes ein Zeichen zu setzen, sowie dies in Vorbildfunktion dem für Ralf Boes zuständigem Jobcenter (Berlin) zu vermitteln.

Um diesem Apell zureichend Nachdruck zu verleihen, habe ich mir erlaubt diesen zur Kenntnisnahme an diverse Geschäftsexterne Adressen weiterzuleiten.

Es handelt sich hierbei gleichzeitig auch um ein Kundenschreiben (Nr: 634A076159), da die in jeder Rechtsfolgenbelehrung angedrohte Leistungskürzung um 100 von 100 den Hungertod des Kunden einkalkuliert und die Geschäftsführung bislang keinen gegenteiligen Nachweis zu erbringen vermochte (so wie es im sozialgerichtlichen Verfahren Aktenkundig ist).

Freundliche Grüße

 


Sehr geehrte Damen und Herren der Jobcenter,

Ich bitte Sie zu helfen, die ALG II - Sanktionen von Ralph Boes in Berlin  sofort aufzuheben, denn sonst wird er verhungern!

Er wird weder die unwürdigen Lebensmittelgutscheine für sein überleben  benutzen, noch ist er durch die Sanktionen dazu zu bewegen, irgendeine Arbeit anzunehmen.

Dies nicht etwa, weil er nicht arbeiten will, denn das was er tut, erfordert eine unglaubliche Kraft und Disziplin, sondern weil er gegen das unmenschliche "Hartz-System" und wohl auch gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen kämpft. Sie unterstützen ein System, welches dem Grundgesetz widerspricht. Und selbst wenn die Verfassungsrichter darüber anders urteilen sollten; Die Hartz-Gesetze sind und bleiben unmenschlich.

Herr Boes zeigt uns offen auf, was anderen im Stillen geschieht.

Sie werden entrechtet, entwürdigt, in Niedriglohnarbeit gezwungen, in Obdachlosigkeit, Hunger, Krankheit und auch in den Tod getrieben. Entweder durch die Sanktionen -  aber auch, weil es den Ihnen z.B. möglich ist, aufgrund von Anscheinsbeweisen fiktive Einkommen anzurechnen, die in Wirklichkeit gar nicht existieren.

Ich fordere Sie auf, dabei zu helfen, daß die Sanktionen gegen Ralph Boes sofort aufgehoben werden, denn andernfalls machen Sie sich in meinen Augen eines politisch motivierten Mordes mitschuldig.

Außerdem fordere ich Sie dazu auf, sämtliche Sanktionen gegen Arbeitslosengeld II-Berechtigte auszusetzen, mindestens bis es ein Urteil im Falle Gotha vom Verfassungsgericht gibt.

Viele Grüße,

Silke Buchholz

 


 Offener Brief von Christel T.  (!!)   (bitte anklicken)


ganze Webseite hier


 

Sehr geehrtes Jobcenter,
 
seit dem 1. Juli ist der Aktivist Ralph Boes im Sanktionshungern. Zur Zeit befindet er sich vor dem Brandenburger Tor um auf seine Aktion aufmerksam zu machen. Da er bereits zum wiederholten male sanktioniert worden ist will er mit seiner eigenen Person öffentlich zeigen was Sanktionen bewirken. Und zwar das Menschen dadurch in die Obdachlosigkeit und letztendlich bis in den Tod getrieben werden.
 
Hartz 4 ist ein Instrument, erdacht vom Nationalsozialisten Gustav Hartz im Jahre 1928 (https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_Hartz), um Menschen gefügig zu machen jeden erdenklichen und auch moralisch bedenklichen Job anzunehmen. Ebenfalls werden durch Hartz 4 die Löhne gedrückt, da jeder Mensch aufgrund des Sanktionsdrucks jeden Job annehmen muss. Lohndumping ist die Folge.
 
Ich bitte sie, nutzen Sie jetzt die Möglichkeit. Jetzt, wo das Sozialgericht Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen anzweifeln und eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt haben.
 
Hören Sie auf Ihr Herz. Wollen Sie an der Vernichtung von so vielen Menschen weiterhin Schuld sein? Und bedenken Sie: Auch sie selbst könnten eines Tages am anderen Ende des Schreibtisches sitzen. Gerade da im Jobcenter oft die Arbeitsverträge nur auf Zeit sind.
 
Ich bitte Sie alle inständig in sich hineinzuhören und zu prüfen ob das was sie tagtäglich tun wirklich richtig ist? Sie haben jetzt die Möglichkeit widerstand zu leisten. Da etliche Vorarbeit geleistet wurde und Sie nur auf den Zug aufspringen müssen. Tun Sie das Richtige.
 
Mit freundlichen Grüßen S

 


21.06.2015     

         

Jobcenter Berlin Mitte

- Geschäftsführung -

Sickingenstr. 70-71

10553 Berlin

  

Sehr geehrter Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Mitte

 

Ich wende mich mit ein paar Worten an Sie. Bitten tu ich nicht, denn ich bin ja kein Bittsteller, sondern Bürger dieses Landes, mit Achtung vor seinen Mitmenschen.

 

Nun sind zweieinhalb Jahre ins Land gegangen, das der Herr Boes von ihnen eine Totalsanktion erhalten hat. Das bedeutet, ohne Hilfe von außerhalb, hat er wenig Chancen zu Überleben.

Durch Hilfe konnte er diese Zeit, durch bezahlen der Wohnung, Versicherung und Bezahlung von Nahrung (ohne diese ist kein Leben möglich, dazu benötigt man oftmals auch Geld) überleben. Doch die Zahlungen erschöpfen sich auch einmal.

Wie sie genau wissen, fällt die Zahlung der Wohnung und der Versicherung weg. Das ist Fatal.

Ein gewisser „Heinrich Alt“ schwadronierte im Fernsehen, das niemand in Hartz IV die Wohnung und Versicherung verliert.

Wir wissen alle das er gelogen hat, nebenbei erinnert mich das an einen anderen Menschen, der mal sagte: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“.

Somit ist er ein Lügner. Ein Politiker und Lügner!

Politik scheint also stets aus Lügen zu bestehen. Gewählt wird der, der am meisten Lügen auftischt und der darf dann andere Menschen unterdrücken bis zum Tod.

Hier schließt sich der Kreis.

Was denken sie denn persönlich? Ist es richtig, einen Menschen zu Tode hungern zu lassen, weil das ein Gesetz vorschreibt?

Der Hungertod ist übrigens lang und qualvoll.

Ist es nicht möglich, zu erkennen, das ein Gesetz falsch ist und nicht nur deshalb richtig, weil es ein „Bundestag“ beschlossen hat?

Sie wissen dass das Bundesverfassungsgericht am 9.02.2010 von einem Existenzminimum sprach, das unverfügbar, also - unantastbar - sei.

Wie vereinbart sich dieser Beschluss dann damit, das sie dieses Existenzminimum unterschreiten?

Wie vereinbart sich der nagende, geplante Hungertod mit dem Menschenrecht, der Menschenwürde, die im Grundgesetz verankert ist?

Was halten sie von Verfassungsfeinden, die mit niedrigen Gesetzen, das Grundgesetz angreifen und was halten sie von deren Erfüllungsgehilfen?

Ich hoffe doch stark, das sie weder Erfüllungsgehilfe noch Verfassungsfeind sind?

Nun hat dazu noch ein Sozialrichter aus Gotha, die Verfassungsfeindlichkeit der Sanktionen erkannt und per Richtervorlage (die von Herrn Boes), zum Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Aktenzeichen dort: 1 BvL 7/15

Auch die Landrätin von Gotha begrüßt diese Entscheidung, weil eben Sanktionen verfassungswidrig sind, denn sie sind vom rein logischen her, nicht mit der Menschenwürde vereinbar, oder denken sie, das es lustig ist und tollen Spaß macht, nichts zum essen zu haben, Existenzangst zu haben und den „Hahn abgedreht“ zu bekommen?

Natürlich macht ja jeder nur „seine Arbeit“, aber das sagten ja auch im 3. Reich all die Mitläufer Erfüllungsgehilfen und Bürokraten, um schwupps, Massen an Menschen, legal, ermorden zu lassen.

Das war rechtens, denn es stand ja im Gesetz.

Später regte man sich dann darüber auf: „Wie konnte denn so etwas passieren?“ oder „WIR haben von nichts gewusst!“....es nutzte jedoch nichts, die Erfüllungsgehilfen wurden überführt.

Ich erinnere auch daran, das es ganz gewaltig im Lande brodelt: Demos und Unzufriedenheit aller Orten, natürlich wird nichts davon in den Medien berichtet. Die gehören ja irgend jemand und sind nicht unabhängig. Menschen schließen sich zusammen, Menschen aus unterschiedlichen Schichten und werden aktiv! Das ist auch gut so. Weniger gut natürlich für die Verfassungsfeinde. Die letzte friedliche Revolution war 1989, es bahnt sich eine neue an, ob diese dann auch wieder friedlich ist und wann sie genau kommt, ist schwer zu sagen. Es kann auch ganz schnell gehen. Die Menschen erkennen die Lügen und Unterdrückung, so langsam aber sicher.

Nur noch soviel die Täter, die Menschenfeinde, werden definitiv zur Verantwortung gezogen. Einen Runden Tisch, wird es aber diesmal nicht mehr geben.

Wer haftet also für Herrn Boes seinen Tod?

Haften SIE persönlich für seinen Tod und den anderer Menschen, in ihrem Zuständigkeitsbereich? (Die Verantwortung liegt schließlich in ihren persönlichen Händen, der Richter über Leben und Tod sozusagen)

Auf welcher Seite, werden sie also stehen?

Auf Seite der Menschen, der Bürger dieses Landes? Oder auf Seite der Wahnsinnigen und Verfassungsfeinde? 

Wenn sie auf der Seite der Menschen stehen, handeln sie nach ihrem Gewissen, seien sie Kompetent und vor allem VERANTWORTUNGSBEWUSST den Menschen gegenüber!

Damit stehen sie immer auf der sicheren und richtigen Seite.

Ein Gesetz das gegen die Menschenwürde und für den Tod eines Menschen gemacht wurde, ist weder statthaft, noch sozial, noch mit einer Menschenwürde vereinbar, noch rechtens.

Gegen solche Menschenfeindliche Gesetze muss man sich wenden und diese nicht noch stumpf ausführen und befolgen. Das steht sogar im Grundgesetz, das Widerstandsrecht! Damit wir nie mehr Zustände, wie im 3 Reich erleben müssen.

Setzen sie in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sanktionen aus. Auch in ihrem eigenen Interesse, sonst schaden sie ihrer eigenen Menschlichkeit. Einen Zacken aus der Krone brechen werden sie sich nicht, im Gegenteil. Gebrauchen sie Ihr Widerstandsrecht, gegen dieses unmenschliche Gesetz!

Handeln sie Verantwortungsbewusst, ihren Mitmenschen gegenüber!

 

Ich appelliere an IHR Gewissen als Mensch!

 

Ich werde eine Abschrift dieses Briefes, des: Forderns (und fördern ihrer Menschlichkeit und ihrem Verantwortungsbewusstseins) auch dem Herrn Boes, zur (eventuellen) Veröffentlichung zukommen lassen.

Somit verbleibe ich trotzdem mit freundlichen Grüßen

 

Andreas

PS: Aus persönlichen Gründen des Datenschutzes habe ich meinen vollen Namen und Adresse nicht gänzlich angegeben (tut auch nichts zur Sache), versichere ihnen aber, dass ich der bin, der ich vorgebe zu sein.

 


Guten Morgen an alle Jobcentermitarbeiter,
 
aufgewacht, mitgedacht und mitgemacht, hier ist eine Botschaft die uns ALLE und JEDEN betrifft.
 
Rechtsverdrehung mit Todesfolge  Hartz IV und „Arbeit macht frei“   
 
Es gibt ein Recht, das gleichsam mit uns geboren wird: Das Recht auf uns selbst und damit auch auf  Menschenwürde. Wenn es verletzt wird, 
folgt im Extremfall der Tod. Nachdem dies im 2. Weltkrieg massenhaft geschehen war, fand jenes Grundrecht 1949 Eingang in das „Grundgesetz 
der Bundesrepublik Deutschland“, wo es wie in keiner anderen Verfassung ausformuliert ist und in Artikel 1 über  allen anderen Rechten steht:   
Die Würde des Menschen ist unantastbar.  Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.   
Wie gesagt, wurde es damit nicht etwa begründet, sondern ‐ in dieser Form ‐ erstmals zur Maxime  staatlichen Handelns gemacht. Das Recht selbst 
war und ist in der Verfassung, die wir selber sind,  schon immer da. Und an diesem Recht kann und muss auch Grundrechtssprechung immer wieder  gemessen und ausgerichtet werden. Andernfalls droht Rechtsverdrehung, mit allen Folgen, die sie  mit sich bringt. Aber auch an diesen Fall haben die 
Väter des Grundgesetzes in Artikel 20 gedacht, der  dem Souverän (allen Deutschen) ausdrücklich Widerstand einräumt.   
Das kann und darf auch gar nicht anders sein, weil ‐ wie schon angedeutet ‐ die Würde selbst der  Maßstab und das gesetzte Recht von Art. 1 GG nur 
daraus abgeleitet bzw. deren Anerkennung ist,  denn Grundrechte übt und lebt der Mensch idealer‐ oder normalerweise einfach aus, ohne sich an  ein Gericht zu wenden, weil sie ursprünglich und mit unserem Dasein untrennbar verbunden sind.  Dennoch bedarf es starker Schutzinstanzen, wenn 
diese Rechte durch Kräfte bedroht werden, gegen  die Menschen ohne Hilfe wehrlos sind. Wenn diese Instanzen effizient, d. h. sofort und von sich aus 
wirksam sein könnten, wären sie hilf‐ und segensreich. Wenn sie nur mittelbar, verzögert und formal  umständlich zum Einsatz kommen, bleibt zeitnahe 
Hilfe aus. Und wenn sie durch ihre Ausgestaltung  und Verfahrensweisen so verformt sind, das sie das Gegenteil ihres Zweckes bewirken, werden sie  sogar 
zu Erfüllungsgehilfen von Grundrechtsbrechern.     Dessen ungeachtet hat sich alles sonstige staatliche Recht am grundgesetzlichen Ideal zu orientieren.  Andernfalls steht es im Widerspruch dazu, wodurch es zum Unrecht wird. Insbesondere Rechtskonstruktionen und ‐praktiken gegen die Menschenwürde sind 
zwangsläufig nie grundrechtskonform.  Dies betrifft u. a. und insbesondere die ALG‐II‐Regelung (Hartz IV) des SGB II und deren unsägliche  Sanktionspraxis, die der Menschenwürde direkt entgegenwirkt, d. h., je konsequenter ein Mensch  den aufrechten Gang der Selbstbestimmung geht und 
seine Würde lebt, desto konsequenter und  drastischer wird diese Würde bedroht – auch um den Preis der Todesfolge. 
 
Dieser Ausgang wird gegenwärtig im Fall von Ralph Boes offensichtlich billigend in Kauf genommen.  Soll damit etwa ein abschreckendes Beispiel geschaffen werden? Ich rufe die zuständigen JobcenterMitarbeiter auf, sich auf ihre eigene Würde zu besinnen 
und zu fragen, ob sie dieses Verbrechen  allen Ernstes bewusst begehen, mittragen und verantworten wollen. Aus meiner Sicht handelt es sich  nicht nur um fahrlässige Tötung, sondern um den Versuch, die Menschenwürde zu ermorden.   von Wolf Bergelt 
 
Es geht aber auch nicht nur um Ralph Boes, sondern es betrifft alle Menschen die von Ihnen bisher sanktioniert wurden.
 

Zitate:

Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg’ auch keinem andern zu.

Alles nun, was ihr wollt, daß euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!

Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers. Revidierter Text.

Das Sozialgericht in Gotha hat im Juni 2015 den Beschluss erstellt, dass Sanktionen im SGB2 rechtswidrig bzw. Verfassungswidrig sind. Sie verstoßen gegen
unser Grundgesetz, an welches Sie sich auch zu halten haben, ebenso an diesen richterlichen Beschluss. Oder mit welchem Recht erheben sich alle
Jobcentermitarbeiter über Gerichte und richterliche Beschlüsse?

Dieser richterliche Beschluss ist demnach für Alle gültig. Also setzen Sie absofort die Sanktionen aus.

Das Sanktionen und das SGB2 gegen das Grundgesetz verstoßen können Sie lesen in: www.brandbrief.de

Das Sanktionen Menschen in psychische und physische Not bringen oder in den Tod führen können Sie hier sehen und nicht mehr sagen, Sie hätten von all

dem nichts gewusst: http://www.Die-Opfer-der-Agenda-2010.de/

Mitarbeiter eines Jobcenters sollten, auf Augenhöhe den Arbeitssuchenden kompetent zu beraten. Nicht immer ist dieses der Fall. Von daher wünsche und

fordere ich:

  • Eine wertschätzende Kommunikation mit den Arbeitssuchenden.
  • Eine Kommunikation unabhängig des Geschlechts, des Alters, der Bildung, des Lebensweges, der Religion, der Rasse, der begleitenden Erkrankungen,
    politischen Einstellung mit den Arbeitssuchenden.
  • Eine Kommunikation mit den Arbeitssuchenden – unabhängig eines Zeitfensters.
  • Eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Arbeitssuchenden.
  • Eine Kommunikation mit gegenseitigem Respek, so wie die Wertschätzung des vergangenen Lebens aller Menschen.
  • Eine Kommunikation mit den Arbeitssuchenden, in der beiderseits konstruktive und offene Kritik zugelassen wird – ohne Druck einer drohenden
    Sanktion für den Arbeitssuchenden.
  • Pflichtseminare für Mitarbeiter der Jobcenter in Gesprächsführung, konstruktive Kommunikation, flankierende Leistungen und Casemanagement und
    deren erfolgreiche Umsetzung.
  • Eine Kommunikation und Atmosphäre für den Arbeitssuchenden und Mitarbeiter ohne Angst.
  • Mitarbeiter, die in ihrer Persönlichkeit gefestigt sind.
  • Mitarbeiter, die eine reife Persönlichkeit gepaart mit Lebenserfahrungen sind.
  • Mitarbeiter, die bereit sind persönliche Schicksale im Sinne des Arbeitssuchenden zu evaluieren.
  • Mitarbeiter, die offen für Veränderungen sind.
  • Mitarbeiter mit dem Blick für den Arbeitssuchenden.
  • Regelmäßige Supervision der Mitarbeiter. 
  • Wertschätzung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Gesundheitsbewusste Führungskultur, ohne Einschüchterung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
Die Rechtsfolgenbelehrung mit Androhungen von Sanktionen absofort zu unterlassen. Denn es gibt leider weniger freie Stellen als Arbeit suchende Menschen.
Man kann den Mensch nicht in etwas hineinpressen, was es nicht mehr gibt.
Helfen Sie mit wieder solidarisch miteineinander und für einander da zu sein.
 
Mit freundlichen Grüßen
 

Sabine S

 


 

Jobcenter

Geschäftsführung

-    persönlich -

Sickingenstr. 70
10553 Berlin

Berlin, 06.11.2012

 

Sanktionierung von Herrn Ralph Boes durch das Jobcenter Mitte

Sehr geehrter Herr ...,

ich habe Sie bereits am 05.10.2012 angeschrieben und bis heute keine Antwort erhalten. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen könnten, mir zu antworten. Mich interessiert weiterhin, warum in Ihrem Haus trotz Verfassungswidrigkeit sanktioniert wird. (Siehe Ralph Boes *955A123521*)

Ich kann mir kaum vorstellen, dass Ihnen das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht bekannt ist, welches jedem Bundesbürger ein menschenwürdiges Existenzminimum zusichert. Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass in Jobcentern und Argen absichtlich Verfassungsbruch begangen wird. So kann ich nur mutmaßen. Vielleicht handeln Sie aus purer Unkenntnis? Ich bin gerne bereit, Aufklärungsarbeit zu leisten und weise Sie auf folgendes Urteil hin:

Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010

- 1 BvL 1/09 -

- 1 BvL 3/09 -

- 1 BvL 4/09 -

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.

3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.

4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

Im Weiteren interessiert mich, wie genau Sie den Fall Boes bewerten. Herr Boes wird seit dem 01.11.2012 mit 90% sanktioniert, so dass ihm von seinem Regelsatz 37,40 Euro pro Monat bleiben. Geht man davon aus, dass er davon noch Strom und Telefon zu zahlen hat, bleibt kein Einkommen mehr, von dem er sich ernähren könnte. Wie Sie sicherlich wissen, hungert Herr Boes folgerichtig seit dem 01.11.2012. Selbst wenn Sie die Gesetzeslage nicht kennen sollten, kommt doch spätestens jetzt der gesunde Menschenverstand ins Spiel. Ein Mensch, der keine Nahrung hat, wird verhungern. Ein Schicksal, dass Herr Boes vermutlich mit vielen sanktionierten Bundesbürgern teilt. Mich interessiert, ob Sie den Tod von Herrn Boes tatsächlich einkalkulieren? (Bisher dachte ich, dass sanktionierte ALG-II-Empfänger einen Anspruch auf Lebensmittelgutscheine haben. Wie ich nun aber erfuhr, handelt es sich dabei lediglich um eine „Kann“-Leistung. Ob jemand schlussendlich verhungert, hängt also von der Laune eines Sachbearbeiters ab. Das hat mich doch sehr überrascht.)

Herr Boes, der meines Wissens nie straffällig geworden ist, wird härter „bestraft“ (wofür?), als jeder Straftäter. Mir ist kein Fall in Deutschland bekannt, in dem ein Verbrecher in Haft aufgrund von staatlich angeordneter Sanktionierung verhungert oder erfroren wäre.

Der Logik nach könnte Herr Boes seine missliche Lage durch einen Mord, nach dessen Vollzug er sich selbst stellen würde, umgehend entschärfen. Auf Jahre hin hätte er damit Kost, Logis und Gesundheitsversorgung sichergestellt und wäre vor Obdachlosigkeit und Callcenter-Jobs geschützt. Sie mögen diesen Gedankengang grotesk oder belustigend finden, ich hingegen halte eine Gesetzeslage, die diese Logik hervorbringt, für grotesk. Wie kann das Ablehnen von Callcenter-Jobs härter bestraft werden als ein Mord?!

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre persönliche Einschätzung zu dem Thema mitteilen würden.

Mit freundlichen Grüßen

 

WIR-SIND-BOES!