Der Fall von Dietlind S. ist ein echter Geheimtipp, für die, die sich um das Grundgesetz, die Menschenwürde und das Sozialsystem sorgen. Es ist beindruckend, mit welcher Willensstärke, Konsequenz und Bewusstheit Dietlind die Folgen ihres Handelns auf sich nimmt, um sich dem Unrechtssystem nicht zu unterwerfen!
Seit Jahren ist sie obdachlos und wird vom Jobcenter sanktioniert, da sie sich weigert, sich in diesem Zwangssystem einzuordnen.
1. Dietlind hat am 7.12.2012 eine eigene Eingliederungsvereinbarung verwendet, die der Menschenwürde entspricht und keine Rechtsfolgenbelehrung enthält, die Kürzungen androht und Arbeitszwang ausübt: (diese EGV ist ursprünglich von Marco Rose verfasst)
EGV Dietlind S.1
EGV Dietlind S. 2
2. Im April 2013 wird sie erneut um 30% sanktioniert, da sie ihren - im per Verwalstungsakt auferlegten- Bemühungen nicht nachgekommen sei.
Sanktion Seite 1
Sanktion Seite 2
3. am 24.6.2013 stellt sie einen Antrag auf Existenzrecht mit Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010:
Antrag Dietlind
4. Am 12.11.14 ereilt sie eine Vollstreckungsandrohung seitens der Krankenkasse.
5. Am 1.12.14 bekommt sie vom Sozialgericht Recht, bei ihrer Klage gegen einen Verwaltungsakt vom 1.März 2012
Es war nicht zulässig, per Verwaltungsakt festzulegen, dass die Antragstellerin sich um eine Wohnung zu bemühen hätte.
Urteil Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5
5. Im Dezember 2014 reicht Dielind daraufhin eine Fortestzungsfeststellungklage ein:
Fortsetzungsfestsetellungsklage
6. Am 9.2.2015 erhält sie erneut eine Ablehung ihres Antrages vom 24.6.14 auf Existenzrecht
7. Am 20.6.15 stellt sie einen Antrag auf vorläufige Leistungen für einen Monat nach §43 SGBI