Eine Aktivistin hat einen
Antrag auf Sozialleistungen nach Grundgesetz gestellt.
Antrag vom 14.03.2013
Darin hatte sie:
1.) Leistungen nach Art. 1 in Verb. m. Art. 20 GG beantragt
2.) Hilfsweise ALG II beantragt
3.) Auf alle Leistungen des Jobcenters zur Arbeitsvermittlung u.Ä. verzichtet
4.) angekündigt, daß sie wegen der Androhung von Sanktionen keine Aussagen zu ihren eigenen Eingliederungsbemühungen mehr machen wird.
Der weitere Verlauf lässt noch keine eindeutigen Rückschlüsse zu, ob sie sich mit diesem Antrag letztlich durchsetzen wird oder nicht, sondern es folgte ein Papierkrieg, der noch nicht abgeschlossen scheint.
Selbst wenn die Autorin dieses Antrages vollen Erfolg hat und für ewig und alle Zeiten ALG II bezieht, sich um ihre berufliche Zukunft selbstverantwortlich kümmern kann und keine Aussagen zu ihren Bewerbungsbemühungen u.Ä. macht, ist das ein Einzelfall, der nicht bedeutet, dass jeder das bei seinem Jobcenter mit Erfolg nachmachen kann.
Der Antrag mag schön geschrieben und in der Sache völlig logisch sein. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man ihn nur abgeben braucht, und fortan gegen alle Übergriffe des Jobcenters geschützt ist.
Er ist als ein Stück Literatur veröffentlicht, auch, um anderen Mut zu machen. Er kann auch nachgeahmt werden, aber, laut Empfehlung der Autorin, „ausschließlich von den Stursten der Stursten, von Menschen, die bereit sind, sich intensiv mit dem Jobcenter und den Hintergründen zu befassen, oder aber von Menschen, die einen nicht-widerständigen Umgang mit dem Jobcenter sowieso überhaupt nicht mehr aushalten“.
Um zu zeigen, dass es mit dem Abgeben eines solchen Antrages nicht getan ist, veröffentlichen wir eine Stellungnahme der Autorin.
Sie hatte schon vor Abgabe des „Antrags auf Sozialleistungen“ den Nachweis von Bewerbungsbemühungen abgelehnt, mit der Begründung (sinngemäß), wenn das Jobcenter sie sanktionieren wolle, müsse es ihr schon nachweisen, dass sie irgendetwas falsch gemacht habe, und der bestehende Verwaltungsakt sei dabei eine unzulässige Beweislastumkehr.
Darauf folgte eine Sanktion und eine Klage dagegen. Im einstweiligen Rechtsschutz erging ein negatives Urteil, und anschließend wurde eine Mediation vorgeschlagen.
In ihrer Stellungnahme zu der Mediation kommentierte die Aktivistin auch das Urteil. Damit man sich ein Bild davon machen kann, wie es einem mit Rechtsfragen ergehen kann.
Außerdem geht sie auch auf Inhalte ein, die zur Zeit im mitmach-blog diskutiert werden, nämlich die Frage, ob Sanktionen überhaupt der Allgemeinheit nutzen.