Berlin, …………
An Jobcenter/ Arge/Agentur für Arbeit/ Träger von Grundsicherung oder weiteren Sozialen Leistungen, die von leistungsberechtigten Bürgern Eingliederungs-vereinbarungen (EGV) verlangen, die Leistungskürzungen (Sanktionen) ermöglichen
Sehr geehrte/r Frau/Herr ......................,
VermittlerIn oder BeraterIn von Frau/ Herrn ...................,
von Ihrer/m LeistungsberechtigeN, Frau/ Herrn.................... erfuhr ich, dass Sie noch Sanktionen androhen oder ggf. sogar aussprechen, wenn diese Bürger die von Ihnen vorgelegte EGV nicht unterschreiben. Als SchützerIn der grundgesetzlich verankerten Würde des Menschen und Clearingbeauftragte(r) in Jobcenterfragen ist es meine Pflicht, Ihnen folgende Rechtsfolgen mitzuteilen:
Mit dem Erzwingen einer Unterschrift, oder auch mit dem Versuch dessen, verstoßen Sie nicht nur gegen die geltende Vertragsfreiheit, sondern begehen auch die beklagbare Straftat der Nötigung.
Falls Ihnen entsprechende Urteile sowie der Beschluss des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zur Sanktionsfreiheit bei der Verweigerung der Unterschrift unter der EGV durch die Bürger, nicht bekannt sind, sei Ihnen nahe gelegt, sich eigenständig darüber zu informieren.
Siehe z.B. auch, die dem zugrunde liegenden, Urteile:
- Baden-Württemberg Beschluss vom 22.01.2007 – L 13 AS 4160/06 ER-B
- LSG Niedersachsen-Bremen vom 31.07.2007 – L 8 AS 605/06 R
- LSG Hamburg vom 22.09.2008 – L 5 B 483/07 ER AS
Mittlerweile informiert sogar Wikipedia allgemeinverständlich darüber: http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung
Frau/Herr ............. wäre in der Rechtsfolgenbelehrung mittelbar von Sanktionen bedroht, unabhängig vom eigentlichen Wortlaut Ihrer speziellen EGV. Aus Verbraucherschutzgründen ist es problematisch, überhaupt eine EGV zu unterzeichnen. Im Fall von bereits bestehenden Unstimmigkeiten, wie bei fehlender Harmonie zwischen Bürger und Vermittler, aber auch ungeachtet dessen, stellt die Unterzeichnung einer EGV ein Grundrechte gefährdendes Risiko für den leistungsberechtigten Bürger dar - sowohl in seinen Rechten aus unserem Grundgesetz, als auch in seinem unverfügbaren Existenzminimum. Bedenken Sie, dass auch aufstockende Leistungen oder besondere Zuschläge unverfügbar bleiben, weil sie lediglich diesen besonderen Mehrbedarf ausgleichen.
Sollte also im weiteren Verlauf ein Rechtsstreit über die Inhalte oder die Erfüllung der in der EGV festgehaltenen Punkte entstehen, hätte der/die BürgerIn, in diesem Fall Frau/Herr..... …, schlechtere Chancen seine Gegenargumente vor Gericht anerkannt zu erhalten. Auch die leichtfertige Unterschrift, nur um Ihrer sicherlich sympathischen Persönlichkeit zu gefallen, würde das Gericht veranlassen, einen freiwilligen Vertrag anzunehmen.
Ein/e BürgerIn welche/r von finanzieller Not betroffen ist, kann es sich nicht leisten, Geld zu verschenken, oder Teile des unverfügbaren Existenzminimums abzutreten. Wer soziale Leistungen bezieht, darf gar keine Einkünfte abgeben. Eine EGV nicht zu unterzeichnen, stellt juristisch und finanziell das "bessere Produkt" dar - welches allen Leistungsbeziehenden empfohlen wird.
Das stellt an sich keine persönliche Missstimmung oder eine Verweigerungshaltung konkreter Eingliederungsabsichten Ihnen gegenüber dar. Für Sie als Ausführende(r) oder VermittlerIn ist es also nicht als Angriff zu werten. Im Rahmen Ihres Gesetzes können Sie auch auf das Mittel des Verwaltungsaktes §15 (3) SGB II ausweichen.
Generell ist aber davon abzuraten, für Bürger, sprich souveräne Grundrechtsträger, eine "Vereinbarung" oder "Verfügung mittels Verwaltungsakt" zu erlassen, ohne zuvor mit ihnen über die konkreten Inhalte zu verhandeln und ihre eigenen Vorschläge für die EGV zu belassen, die sie auch unterschreiben. Wenn Sie die soziale Kompetenz haben, die Menschenwürde der Bürger zu wahren, statt sie als „Kunden“ zu erziehen, entwickeln sich Vertrauen und positive Willenskraft am besten. Durch Zwang werden Bürger selten frei und selbst bestimmt, welche ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten wollen und können.
Erkennen Sie ebenfalls an, dass Sie kein/e TherapeutIn sind und es Menschen gibt, die zuerst Zeit und Kraft für sich selbst benötigen, um ihre persönlichen Probleme anzugehen. Jeder Mensch bedarf der Anerkennung durch die Gemeinschaft. Geben Sie der Bürgerin/dem Bürger dazu die Gelegenheit, so wird die Vertragsfreiheit gewährleistet, die in Ihrer üblichen Verfahrensweise bisher vielleicht zu kurz kam.
Möge diese Sichtweise bei Ihnen persönlich zu mehr Verständnis beitragen und Ihrer Tätigkeit mehr Sinn und Freude geben. Es gibt nichts Gutes, außer wir tun es.
In diesem Sinne mit freundlichen Grüßen
(Name, Unterschrift) ………………………….………………………………………………………………………..
Verbraucherschutz bei behördlichen Produkten und Dienstleistungen Beraterteam von www.grundrechte-brandbrief.de
Anlässlich unserer „Rosenaktionen“ haben wir schon Tausenden MitarbeiterInnen von Jobcentern für ihre Menschlichkeit gedankt. Wir überreichten ihnen je eine Rose und den Aufruf Ihrer französischen Kollegen, sich für die Schwachen und Bedürftigen voll einzusetzen, damit alle spüren, wie Menschlichkeit wirkt:
www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/rosenaktion-text-2001-08-22.pdf
Nehmen auch Sie virtuell diese Rose von mir entgegen. Danke!