WIR-SIND-BOES!

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Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

 
durch den Einsatz von Herrn Ralph Boes für die Menschenwürde (www.grundrechte-brandbrief.de) bin ich auf die perfide und grundgesetzwidrige Ausgestaltung der sog. Hartz-IV-Gesetze aufmerksam geworden.
Ich verstehe jetzt besser (und frage genauer nach), in welchen Situationen sich viele meiner Patienten befinden. Z.B. kam kürzlich ein junger Vater zu mir, der über dem Einkaufen mit Gutscheinen behandlungsbedürftig depressiv erkrankt war.
 
Ich fordere Sie auf sich darauf zu besinnen, wem Sie verfassungsgemäß verpflichtet sind und entsprechend zu handeln. Kippen Sie die Hartz-IV-Gesetze und stoppen Sie bis dahin die Anwendung der darin vorgesehenen Sanktionen. Schaffen Sie Gesetze, mit denen hilfsbedürftigen Mitbürgern unter Wahrung ihrer Würde wirklich geholfen wird. Verhindern Sie, dass Herr Boes verhungert!
 
Mit freundlichem besorgtem Gruß
 
Ivo Tobias Zsiros
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Wildhüterweg 7
23568 Lübeck

 


 

Liebe (ehemailige und amtierende) Abgeordnete,

nachdem nun die Thesen für ein bedingungsloses Grundeinkommen am Reformationstag bei Ihnen elektronisch eingingen, hier ein Hinweis auf eine aktuelle Entwicklung politischen Charakters:

Ralph Boes, der den grundrechte-brandbrief.de verfasste, ist nach Bekundung massiven öffentlichen Interesses sanktioniert worden durch sein Jobcenter (90% weniger, als der übliche Regelsatz).

Er hat ab Allerheiligen (1. 11. 2012) nicht mehr die Möglichkeit, von seinem Geld Essen zu kaufen. Daher hungert er und betrachtet dies als politischen Akt.Hinweis: dies ist kein üblicher Hungerstreik, sondern die einfache Konsequenz daraus, wenn ein Mensch unter das wirtschaftliche Existenzminimum fällt und keine Bettelspenden annimmt, nicht kriminell wird und nicht Flaschen sammelt.
Drei Monate dauert gewöhnlich eine Sanktion - auch in dieser Zeit muss der Sanktionierte sich laut SGB-II so verhalten, dass er alle ihm auferlegten Pflichten erfüllt, um weiteren Sanktionen zu entgehen. Ein Sanktionierter hungert, verliert ggf. seine Wohnung, wird von aller Teilhabe ausgeschlossen, soll aber ggf. Bewerbungen schreiben, sich bemühen, bei Maßnahmen anwesend sein usw. usf. und darf keine Negativstimmung verbreiten, etwa wenn ihm das Amt eine Stelle vorschlägt, wo er knurrenden Magens und ohne Krankenversicherung zum Vorstellungsgespräch hinsoll.

Ralph Boes erbittet nicht Ihr Almosen in seinem Einzelfall, sondern macht mutig auf die Gesetzeslage aufmerksam und verdeutlicht am eigenen Leib die Absurdität und Unmenschlichkeit, die hinter dem grundgesetzwidrigen SGB-II u.ä, steht.

 Sie alle sind als Vertreter ihrer Wähler und sonstigen Einwohner dieses Landes aufgerufen, sich mit der Sache zu beschäftigen und sich dazu zu äußern. Die Sache wird sich weiter zuspitzen und es wird nicht nur von Ausführenden, sondern auch von den politisch Verantwortlichen für die Einführung und den Beibehalt (!) von "Hartz IV" eine Reaktion erwartet!

 Ihr Mitmensch,

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren;

Unabhängig von der Tatsache dass ich Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens bin,
frage ich mich seit einiger Zeit wie es sein kann, dass die Praxis der ARGEn in Deutschland ihren “Kunden” bei der Verweigerung der Annahme einer Arbeitsstelle, mit Kürzungen seiner Leistungen zum Lebensunterhalt drohen bzw. unmenschliche, aber vorallem Grundgesetz- und somit Menschenrechtswidrige Sanktionen durchführen können, gänzlich ohne auch nur den Ansatz eines Bezuges zum momentanen Leben und den Gegebenheiten des jeweiligen “Kunden” nachvollziehen zu können oder zu wollen und diesen einzubeziehen.

Heißt es nicht im Grundgesetz:

Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (…)
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (..)

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

(Ich könnte an dieser Stelle noch einige Artikel mehr nennen, die nur eingeschränkt oder garnicht mehr zu gelten scheinen. Dies spränge allerdings den Rahmen.)

Seit nunmehr 7 Tagen sanktionshungert Ralph Boes nun, da er (vorerst “nur”) zu 90% Sanktioniert wurde.

Das heißt im Klartext: Ihm bleiben genau 37,40 Euro (statt 374,00 Euro) monatlich zum Leben.

Sanktioniert wurde und wird er, obwohl bzw. gerade weil er deutlich macht, dass er bereits arbeitet.

Die Problematik scheint der Tatsache zu Grunde zu liegen, dass er dies unentgeldlich tut und somit nicht auf willkürliche Jobangebote und Maßnahmen des Jobcenters angewiesen ist.

Ralph Boes strebt an, das in jeder Weise grundgesetzwidrige Sanktionssystem in Hartz IV über eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu stoppen.

Hierfür hat er, wie oben erläutert, begonnen, den dafür notwendigen Präzedenzfall zu schaffen, indem er sich selbst offen in die Schusslinie aller Sanktionen stellt.

(Informationen hierzu unter: http://grundrechte-brandbrief.de/)

Ich fordere sie hiermit auf, alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII

und vorallem: den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen,NAME

 


Liebe Abgeordnete,

es geht unter dem Strich um "Folter"/Menschenrechtsverletzung (!) und Grundrechte im reichen Deutschland. Unfassbar was hier los ist!

Sagen Sie hinterher nicht, Sie haben es nicht gewußt !!!
- denn mit meinem u.v.a.m. Schreiben sind Sie spätestens ab heute wissend!

Ralph Boes, der den grundrechte-brandbrief.de verfasste, ist nach Bekundung massiven öffentlichen Interesses sanktioniert worden durch sein Jobcenter (90% weniger, als der übliche Lebensminimum-Satz (!).

Er hat ab Allerheiligen (1. 11. 2012) nicht mehr die Möglichkeit, von seinem Geld Essen oder anderes Existenzielles zu kaufen. Daher hungert er und betrachtet dies als politischen Akt. Hinweis: dies ist kein üblicher Hungerstreik, sondern die einfache Konsequenz daraus, wenn ein Mensch unter das wirtschaftliche Existenzminimum fällt und keine Bettelspenden annimmt, nicht kriminell wird und nicht Flaschen sammelt.

Drei Monate dauert gewöhnlich eine Sanktion - auch in dieser Zeit muss der Sanktionierte sich laut SGB-II so verhalten, dass er alle ihm auferlegten Pflichten erfüllt, um weiteren Sanktionen zu entgehen. Ein Sanktionierter hungert, verliert ggf. seine Wohnung, wird von aller Teilhabe ausgeschlossen, soll aber ggf. Bewerbungen schreiben, sich bemühen, bei Maßnahmen anwesend sein usw.
Darf nebenbei gesagt keine Negativstimmung verbreiten, etwa wenn ihm das Amt eine Stelle vorschlägt, wo er knurrenden Magens zum Vorstellungsgespräch soll. Schuldenberge hinterher inklusive (--> Krankenversicherungspflicht die sich dann saldiert), an denen die sanktionierten Menschen dann ca. 3 Jahre abzuzahlen haben.

Ralph Boes erbittet nicht Ihr Almosen in seinem Einzelfall, sondern macht mutig auf die rechtswidrige Gesetzeslage aufmerksam und verdeutlicht am eigenen Leib die Absurdität und Unmenschlichkeit, die hinter dem grundgesetzwidrigen SGB-II u.ä, steht.

Ich fordere sie hiermit auf, alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII

und vorallem: den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Mit Wunsch nach einer Antwort/Äußerung Ihreseits als Vertreter/in Ihrer Wähler und Einwohner dieses Landes verbleibe ich mit besten Grüßen,

Ihr Mitmensch,
Stephanie Burck

P.S.: Die Sache wird virulent...
Es wird nicht nur von Ausführenden, sondern auch von den politisch Verantwortlichen für die Einführung und den Beibehalt (!) von "Hartz IV" eine Reaktion erwartet! Schadensersatzklagen vieler Betroffener werden das richtige Maß wieder ins Gleichgewicht bringen.

Anhang: Auszüge aus unserem Grundgesetz:

Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (…)
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. (..)

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

(Ich könnte an dieser Stelle noch einige Artikel mehr nennen, die nur eingeschränkt oder gar nicht mehr zu gelten scheinen. Dies spränge allerdings den Rahmen.)