Toal sanktioniert: Leben 100% unter dem Existenzminimum:
Abgestempelt: Leben mit HartzIV
Im Jahr 2012 wurden erstmals mehr als 1 Million Sanktionen verhängt! Siehe
Der deutsche Bundestag hält Sanktionen für Grundsatzkonform!Siehe
Gegenüberstellung dessen, was Herr Alt in der Sendung "Menschen bei Maischberger" sagte, zu den realen Verhältnissen. Offener Brief an Herrn Alt.
Heute 8.12.12 habe ich aus dem Thomé-Newsletter die Information erhalten, daß es eine relativ neue Dienstanweisung zu den Rechtsfolgenbelehrungen gibt, mit der u.A. sichergestellt werden soll, daß aufgrund rechtmäßiger RFB gerichtsfest sanktioniert werden kann.
An alle Hartz 4 Empfänger Wenn ihr von der Hartz 4 Behörde kein Geld mehr bekommt, aus welchen Gründen auch immer, dann geht zu eurem zuständigen Amtsgericht und besorgt euch einen Beratungsschein für einen Anwalt.
Dieser soll dann Widerspruch bei der Hartz 4 Behörde einreichen und sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.10.2010 berufen, in dem es ausdrücklich heißt, dass das Existenzminimum nicht sanktioniert werden darf.
Hierfür hat die Partei die Linke bereits einen Widerspruch verfasst, der hier zu finden ist. http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Pdf-Dateien/BVerG_ALGII.pdf Diesen Widerspruch soll euer Anwalt an die Hartz 4 Behörde schicken. (Lasst euch keinen anderen fadenscheinigen Grund für eure Klage unterjubeln, nur damit eure Sanktionen weiterhin unantastbar bleiben.) Gleichzeitig soll er gegenüber der Behörde ergänzend den Antrag auf „aufschiebende Wirkung" stellen und gleichzeitig beim Sozialgericht die Eilklage einreichen. (Werdet ihr in der ersten Instanz abgelehnt, klagt bis zum Bundesverfassungsgericht.) Ihr habt doch gar nichts mehr zu verlieren, also kämpft um euer Recht, das euch die jetzige Regierung der Bundesrepublik Deutschland streitig macht. Sie verstößt dadurch nicht nur gegen unser Grundgesetz, sondern auch noch gegen das Urteil unseres Bundesverfassungsgerichtes.
Vergesst nicht, ihr seid eindeutig im Recht. Es gibt niemanden hier in diesem Land der euch euer Existenzminimum streitig machen kann, auch wenn die Eliten dieses Landes dies illegal durch die Hartz 4 Behörden und ihre Mitarbeiter versuchen.
Bundesverfassungsgericht: Entscheidung Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.