WIR-SIND-BOES!

 

Links zu Links...und Infos zum Hintergrund der Hartz-IV Problematik und Hilfen zum Umgang mit dem Jobcenter.

 

Erste Hilfe Seite zu Hartz-IV hier


Teurer Wahn der Vollbeschäftigung- "Arbeitslose- Tschüss Jobcenter" - Unternehmersubventionen und Zwangsarbeit 


Jobcentertest- "Wie gut bekommt man hier geholfen?" -Druck und Hilflosigkeit, statt Fördern ...


Selbstananalyse der Bundesagentur für Arbeit vom Oktober 2012- endlich die Fakten! 

 


Toal sanktioniert: Leben 100% unter dem Existenzminimum:

 

 


Abgestempelt: Leben mit HartzIV

 


Im Jahr 2012 wurden erstmals mehr als 1 Million Sanktionen verhängt! Siehe


 

Der deutsche Bundestag hält Sanktionen für Grundsatzkonform! Siehe


 

Gegenüberstellung dessen, was Herr Alt in der Sendung "Menschen bei Maischberger" sagte, zu den realen Verhältnissen. Offener Brief an Herrn Alt. 

 


Heute 8.12.12 habe ich aus dem Thomé-Newsletter die Information erhalten, daß es eine relativ neue Dienstanweisung zu den Rechtsfolgenbelehrungen gibt, mit der u.A. sichergestellt werden soll, daß aufgrund rechtmäßiger RFB gerichtsfest sanktioniert werden kann.

 

An alle Hartz 4 Empfänger
Wenn ihr von der Hartz 4 Behörde kein Geld mehr bekommt, aus welchen Gründen auch immer, dann geht zu eurem zuständigen Amtsgericht und besorgt euch einen Beratungsschein für einen Anwalt.

Dieser soll dann Widerspruch bei der Hartz 4 Behörde einreichen und sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.10.2010 berufen, in dem es ausdrücklich heißt, dass das Existenzminimum nicht sanktioniert werden darf.


Hierfür hat die Partei die Linke bereits einen Widerspruch verfasst, der hier zu finden ist.
http://www.dielinke-saar.de/fileadmin/Pdf-Dateien/BVerG_ALGII.pdf
Diesen Widerspruch soll euer Anwalt an die Hartz 4 Behörde schicken.
(Lasst euch keinen anderen fadenscheinigen Grund für eure Klage unterjubeln, nur damit eure Sanktionen weiterhin unantastbar bleiben.)
Gleichzeitig soll er gegenüber der Behörde ergänzend den Antrag auf „aufschiebende
Wirkung" stellen und gleichzeitig beim Sozialgericht die Eilklage einreichen.
(Werdet ihr in der ersten Instanz abgelehnt, klagt bis zum Bundesverfassungsgericht.)
Ihr habt doch gar nichts mehr zu verlieren, also kämpft um euer Recht, das euch die jetzige Regierung der Bundesrepublik Deutschland streitig macht. Sie verstößt dadurch nicht nur gegen unser Grundgesetz, sondern auch noch gegen das Urteil unseres Bundesverfassungsgerichtes.


Hier hat das schon einmal einer gemacht und er hat gewonnen.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv--31-sanktionen-ausgesetzt-761203.php

Hartz IV Ratgeber: Beratungsschein für den Anwalt
http://www.sozialleistungen.info/themen/beratungshilfe.html
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19afe0a2b30b.php


Vergesst nicht, ihr seid eindeutig im Recht. Es gibt niemanden hier in diesem Land der euch euer Existenzminimum streitig machen kann, auch wenn die Eliten dieses Landes dies illegal durch die Hartz 4 Behörden und ihre Mitarbeiter versuchen.


Bundesverfassungsgericht: Entscheidung
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html



Wie Jobcentermitarbeiter lernen, die EGVs so zu schreiben, dass gegen Sanktionen nicht geklagt werden kann:

http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/101550-arbeitshilfe-jobcenter-koeln-um-egvs-gerichtsfest.html


Andere Hilfeseiten:

http://www.hartzkampagne.de/

http://www.sanktionsmoratorium.de/

http://www.hartz4hilfthartz4.de/

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/5365969862094fa0c.php

http://www.borderline44.homepage.t-online.de/75601/378801.html

http://www.elo-forum.info/index.html?s=6bf4feffc045fcdf8f723dd0fb853e479c8d2922

http://www.existenzanspruch.de/

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/hartzIV.htm

http://www.wirsindhartziv.de/

http://www.brd-sozial.info

http://www.elo-forum.info/index.html