Sanktionshungern, Tag 24:
Liebe Freude –
nachdem das Jobcenter unter dem aus meinem Hungern entstandenen öffentlichen Druck von sich aus zwei von drei gegen mich verhängte Sanktionen für ungültig erklärt hat, weiß ich noch nicht, was ich machen werde.
Es sind so viele Fragen offen:
- | Die Gründe der Rücknahme sind in den Bescheiden nicht zu sehen … |
- | War es Fahrlässigkeit des Amtes oder haben meine vorgebrachten Gründe überzeugt? |
- | Gibt es Schadensersatz – z.B. für aufgelaufene Mahngebühren? |
- | Gibt es Schmerzensgeld für das unrechtmäßig erfahrene Leid? |
- | Wie will die Behörde überhaupt rechtfertigen, dass 2/3 der Bescheide, selbst nach Maßgabe ihrer durchwegs verfassungswidrigen Gesetze, unrechtmäßig sind? Und dies Angesichts der existenzbedrohenden Schwere und Bedeutung der "Bestrafung"? |
- | Hat sie mit den Sanktionen bis zu Hunger und Obdachlosigkeit nicht ohnehin ein viel zu scharfes Schwert in der Hand - und ist dazu noch unfähig, es auch nur im Sinne ihrer eigenen Gesetze regelhaft zu führen? |
- | Wie wird mit mir in der Zukunft verfahren werden? |
- | Werde ich weiter sanktioniert, weil ich den Verfassungsbruch des Hartz IV-Systems nicht anerkenne? (Arbeitsverweigerung wird man mir ja wohl in keiner Weise irgendwie vorwerfen können ...) |
Sollte ich in absehbarer Zeit wieder in den Hunger getrieben werden – und die Gründe dafür sind tausendfach gelegt (s. z.B. hier>>) – kann das zu irreparablen Schäden bei mir führen …
Große Entscheidungen brauchen etwas Zeit. Da bitte ich um noch etwas Geduld.
Mit herzlichem Gruß, euer Ralph
P.s.: Heute habe ich vergessen, mich zu wiegen ..